Argument der Willensfreiheit
Als Argument der Willensfreiheit (lateinisch argumentum ad liberum arbitrium, englisch argument from free will) bezeichnet man ein rhetorisches Argument, bei dem auf den freien Willen berufen wird. Das Konzept der Willensfreiheit wird von der modernen Neurophysiologie, insbesondere auch aufgrund des Libet-Experiments, teilweise abgelehnt.[1]
Die Frage, ob es einen freien Willen gibt, wird bis heute diskutiert und ist gesamtwissenschaftlich nicht abschließend geklärt.
Einwände gegen die Willensfreiheit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gegen die Willensfreiheit gibt es im Wesentlichen zwei Einwände:
- Der Determinismus-Einwand besagt, dass wenn vollständiger Determinismus der Fall sei, auch keine Willensfreiheit besteht.
- Der Zufalls-Einwand besagt, dass wenn kein Determinismus besteht, sondern stochastische Prozesse vorherrschen, so besteht keine Willensfreiheit, da die Entscheidung zufällig erfolgt.
Als Beleg zur Willensfreiheit wird oftmals mit quantenphysikalischen Effekten argumentiert. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um einen Scheinbeweis, da neben stochastischen Interpretationen der Quantenphysik mit der De-Broglie-Bohm-Theorie auch eine deterministische Interpretationen der Quantenphysik existiert. Aus quantenphysikalischer Sicht sind die beiden Einwände also zueinander äquivalent.
Zudem kann das menschliche Gehirn als klassisches System betrachtet werden. Zwar existieren Hypothesen, dass es sich beim Gehirn um ein Quantensystem handelt, diese sind jedoch unbewiesen oder widerlegt.[2]
Weitere Argumente der Willensfreiheit ergeben sich aus religiösen oder liberalen moralischen Überzeugungen, sowie der Kontrollillusion, um das Konzept der Eigenverantwortung aufrechtzuerhalten. Diese Vorstellungen sind jedoch, aufgrund einer fehlenden physikalischen Basis, unbelegt.
Auswirkung im Strafrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Argumente der Willensfreiheit kommen, trotz fehlender wissenschaftlicher Grundlage, insbesondere in der Rechtsprechung vor.
Hirnforscher plädieren daher für die Ersetzung der entsprechenden Rechtsprechung durch ein wissenschaftlich fundiertes Strafrecht, welches nicht auf Schuld und Strafe basiert, sondern auf Gefährlichkeit und Prävention.[3]
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- „Es war seine freie Entscheidung betrunken Auto zu fahren. Mich trifft keine Schuld, da ich ihm lediglich den Autoschlüssel gegeben habe.“
- „Er hätte ja nachfragen können, anstatt es falsch zu machen.“
- „Mach mir keine Vorschriften wie schnell ich fahren darf. Es ist meine freie Entscheidung zu schnell zu fahren!“
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Thomas Stompe, Hans Schanda: Der freie Wille und die Schuldfähigkeit: in Recht, Psychiatrie und Neurowissenschaften. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (MWV), 2010, ISBN 978-3-941468-23-8 (246 S.).
- Sam Harris: Free Will. Free Press, New York 2012, ISBN 978-1-4516-8340-0 (83 S.).
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Stephan Schleim: Die Hirnforschung und die Mär von der Willensfreiheit. In: Telepolis. Heise Verlag, 29. Mai 2008, abgerufen am 23. Mai 2017.
- ↑ Jennifer Ouellette: A New Spin on the Quantum Brain. Quanta Magazine, 2. November 2016, abgerufen am 23. Mai 2017 (englisch).
- ↑ Stephan Schleim: Sind unsere Rechtsnormen tatsächlich mit den neuen wissenschaftlichen Funden unvereinbar? In: Telepolis. Heise Verlag, 28. August 2007, abgerufen am 23. Mai 2017.